Berufsschule und arbeiten am selben Tag |
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Berufsschule und arbeiten am selben Tag |
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Hi Leute ich weis nicht, ob der Titel genau passt, wenn nicht, dann bitte ändern.
Es geht um folgendes:
Ich habe vor zwei Wochen am Wochenende während Schule arbeiten müssen und zwar Freitag Na
Abend und den ganzen Samstag. Nächstes Wochenende steht der Dienstplan genauso.
Das Problem ist jetzt, das es eigentlich ungesetzlich ist, wenn man es ganz genau nimmt.
Denn mit 6 Schulstunden die ich Freitag habe, ist mein Arbeitstag erfüllt das ist er nämlich schon mit 5 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Ich habe es vor zwei Wochen gemacht, da ich erst am Donnerstag erfahren habe, (Ich habe bei der IHK angerufen und mich erkundigt) dass ich genaugenommen am Wochenende überhaupt nicht arbeiten muss und da ich mir gasagt habe, dass es ein wenig zu knapp ist um den Dienstplan noch zu ändern. Allerdings bin ich auch gleich zu unserem Ranghöchsten Koch gegangen und habe ihm gesagt dass ich Freitags nicht mehr arbeiten möchte mit Samstag aber kein Problem habe und das ich mich auf der IHK erkundigt habe und laut denen genaugenommen garnicht kommen müsste.
Ich habe meinen Küchenchef heute angerufen und habe ihn gefragt ob das mit Freitag wirklich sein muss. Ich habe ihm gesagt,
- dass ich nur noch beim Betrieb bin, wenn ich arbeiten muss,
- dass ich 3,5 Stunden unterwegs bin um pünktlich beim Betrieb zu sein,
- dass ich durch das arbeiten zusätzliche Fahrtkosten habe die wenn ich nicht arbeiten muss nicht auftreten und
- dass ich früh sechs Stunden praktischen Unterricht habe.
Seine Antwort war so etwas wie (Ich hoffe ich krieg es noch zusammen):
Zitat: |
Original von Herrn Bernhard
Es ist eine Betriebliche Notwendigkeit und deinen Wohnsitz hast du auch hier ich kann also durch aus von dir wie von den anderen auch Verlangen dass du noch zum arbeiten erscheinst. Wo du dich in deiner Freizeit aufhälst ist eine andere Geschichte wenn du nicht kommst werde ich das als unentschuldigten Fehltag werten. |
So in etwa war seine Antwort.
Was mir nur leider zuspät eingefallen ist:
Zum einen von wegen unentschuldigter Fehltag mein Arbeitstag ist mit den sechst Stunden Schule schon vollkommen erfüllt.
Zum anderen wegen Wohnsitz ich bin hier unten überhaupt nicht gemeldet würde ich also am Wochenende zu meinem Wohnsitz zurückkehren wollen, so müsste ich sechshundert Kilometer Nord-östlich nach Zwickau fahren.
Was haltet ir von der Geschichte denn, dass er nicht mit mir machen kann was er will, das hat er schon gemerkt, wo er mal meinen Schlüßel in die Finger bekonmmen hat und damit in mein Zimmer ist um es zu kontrolieren und das obwohl er ganz genau wusste, dass ich in Freiburg bin. Gegeben hatte ich ihm meinen Schlüssel nicht und der erste Satz den er gesagt hatte, nachdem ich ihn darauf ansprach war
Zitat: |
Original von Herrn Bernhard
Dann zeig mich doch an wenn du willst.
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Und an seiner Lautstärke konnte man sehr gut erkennen dass er davor echt angst hatte. Ich hab es aber gelassen.
Ich weiß im Moment echt nicht wie ich mich verhalten soll.
Grüße schickt
der Manteldieb
__________________
Und dann, wenn sich der Mantel der Nacht erneut über die Dächer der Häuser legt,
dann werde ich da sein ihn zu hohlen,
und mit ihm nehme ich euch
all eure träume und euer Glück
Bin ich nicht lieb?
; Natürlich bin ich nicht lieb
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09.07.2006 17:54 |
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Diirgec
Geheimer Meister
Dabei seit: 29.11.2004
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6h Schultag? Also nach meinem veralteten Wissen muss man min 8 Schulstunden besuchen um nicht mehr zur arbeit zu müssen.
Wir haben damals in absprache mit den Lehrern immer ausgefallene Stunden unterschlagen damit wir nicht mehr zur Arbeit müssen.
Aber was die Notwendigkeit mit der Anwesenheit angeht so ruf doch mal bei den Herren der IHK (oder wer für dich veranwortlich ist) an.
Wobei ich mir vorstellen kann das sowas in ausnahmen durchaus gestattet ist.
Was deine 3,5h fahrzeit angeht so wahr das deine Entscheidung so weit weg zu wohnen.
Wo gehst du denn zur schule? In der nähe der Arbeit oder Daheim?
__________________ In Noodles we trust!
"ROFL du hast LOL gesagt!"
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09.07.2006 18:11 |
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Verschoben.
__________________ .
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09.07.2006 18:39 |
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alexiel
~kleiner engel fluegellos~
Dabei seit: 09.01.2005
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naja so ganz stimmt das nicht ...
sie hat blockunterricht im internat und muss am wochenende zu ihrer lehrstelle fahren ...
naja und von der arbeitsstelle zum internat braucht sie halt 3,5 stunden ... das ist vollkommen normal bei koechen, weil da die zentral fuer alle in villingen liegt ... in baden-baden gibts noch eine .... aber egal, sie ist in villingen und arbeitet zwischen freiburg und loerrach!
@ manteldieb: ich wuerd mich mal ganz schnell ummelden ... muss man normal schon 2 wochen nach dem umzug machen ... sonst kannst du bei einer polizeikontrolle probleme bekommen ...
naja und zweitwohnsitz kannst auch nicht machen, weil du da nachweisen musst (fahrscheine von der bahn oder tankquittungen), dass du oefters an deinem erstwohnsitz bist wie an deinem zweitwohnsitz ...
hm ... @ topic ... denke du sitzt am kuerzeren hebel und bist von herrn bernhard obs dir passt oder nicht abhaengig ... ist doof ... aber ich denke wenn du da mit der ihk gegen ihn vorgehst, dann hast dus danach dort oben nicht mehr leicht ... mitarbeiter und vor allem der chef koennen einem das leben zur hoelle machen, wenn sie es wollen ... beschissene dienstplaene - beschissene arbeit ... also immer das wovon er weiß, dass es langweilig ist und man keinen spass dran hat.
versuch doch mal mit herrn bernhard zu reden, ob es denn keine andere loesung gaebe als am freitag nach der schule zu schaffen. so wie ich ihn kennenlernte denke ich, dass du bei ihm mehr erreichen kannst, wenn du normal mit ihm redest, als wenn du forderst!
denke wenn du auf dein recht pochst, dann wird er auf stur schalten!
bb!
ina
__________________ Kellerkind
„Da mihi animas, caetera tolle”
Gen 14,21
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09.07.2006 19:30 |
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kematef
NAPALMISATOR
Dabei seit: 12.05.2005
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09.07.2006 20:29 |
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Laut JArbSchG §9 Nummer 2
Dürfen Jugendliche nacheinem Berufschultag der länger als 5 Unterrichtsstunden a 45 Minuten dauert nicht mehr beschäftigt werden.
Naja und Jugendlicher ist jeder unter 18 Jahren. Pech gehabt.
Allerdings gibt es im BBiG § 7 Absatz 2 die Pflicht des Ausbildenen den Auszubildenen für Ausbildungsmassnahmen ausserhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
Ich hab jetzt auf die schnelle keinen passenden Text dazu gefunden, aber nach meinem Wissenstand wird auch noch die Wegzeit von der Berufschule zum Betrieb als Arbeitszeit gerechnet. Als müsstest du selbst bei nur 1,15h Wegzeit kaum mehr als 45 Minuten arbeiten. Bei 3,5h Wegzeit bist du also aus dem (gesetzlichen) Schneider.
Zur Samstagsarbeit:
JArbSchG §16 Absatz 2 Nummer 6 erlaubt es Jugendliche im Gaststättengewerbe auch Samstags zu beschäftigen. Also solte das bei Auszubildenen auch so sein. Keine Chance.
Wenn allerdings deine 5 Tage Woche durch die Berufschule schon voll sein, musst du nicht arbeiten gehen.
@kematef: Ich persönlich leg einen grossen Haufen auf 5 Tage/ 40 Stunden Woche. Aber besonders bei Auszubildenen sollte da ein besonderer Wert gelegt werden, das Gesetze eingehalten werden, oder zu mindestens bei der Umgehung aus betrieblichen Gründen eine gewisses Entgegenkommen und miteinander Abklären vonstatten geht.
Allein nur weil der Stoff so einfach ist, ist keine Begründung. Wenn das der Massstab wäre hätte ich in meiner Ausbildung die Berufschultage als Freizeit angerechnet kriegen müssen, weil das echt übel langweilig war für mich und mich teilweise noch nicht mal wachgehalten hat.
Und nur weil einer hohe Massstäbe an seinen Körper und seine geistige Belastbarkeit in Bezug auf seinen auszuführenden Job hat und auch durchziehen kann, heisst das noch lange nicht das das ein erreichbares Ziel für alle anderen ist. Ansonsten könnten die Guten nicht mehr zeigen wie gut sie sind. *grins*
Gruss Manarcos, das Gewissen
Gruss Sartan, der Paragraphenreiter
__________________ "Die frühesten Schmerzen wurden mir zum Panzer gegen die folgenden."
"Die Angst aus meinen jungen Jahren haben sich bezahlt gemacht, nun bin ich langweilig und alt."
"Der Klügere gibt nach. Ein unsterbliches Wort. Es begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
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09.07.2006 21:52 |
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kematef
NAPALMISATOR
Dabei seit: 12.05.2005
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09.07.2006 22:36 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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Wo wir gerade bei Paragraphen sind: Zählt Schizophrenie eigentlich schon als Doppel-Account?
Ich bin nicht der Meinung, dass man sich unnötig mit dem Chef anlegen soll, wenn man noch eine berufliche Zukunft haben mag. Manchmal ist es eben wichtiger zurückzustecken. Wie das mit den 3,5 Stunden ist, weiß ich nicht genau. Wenn du daran selbst Schuld trägst, weil du noch irgendwo anders freiwillig hinwillst, bzw. deinen Wohnort nicht aktualisiert hast [wie gesagt, keine Übersicht und keine Ahnung], dann: Tja, selbst schuld.
Allgemein gesehen habe ich früher auch noch nach Schulschluss gearbeitet, seit ich 18 wurde. Mache ich heutzutage, nach der Uni, immer noch. Normal bringt das keinen um. Aber wie gesagt, dein Chef ist sowieso am Drücker, und je nachdem wie wichtig dir dein Job ist, desto entsprechend solltest du handeln. Aus Frust jetzt zu schmollen und daheim bleiben ist nur eine Option, wenn du auf deinen Job pfeifst.
__________________ Ey yo, frisches Magazin, Business Waffendeals
Und wir lassen Fetzen fliegen so wie Disneys Aladdin
Ich bin betrügerisch, bei Drugdeals mit dir fühl' ich mich
Ähnlich wie ne Hausfrau, denn ich zieh den Lappen übern Tisch!
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09.07.2006 22:56 |
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kematef
NAPALMISATOR
Dabei seit: 12.05.2005
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@Raistlin
du bringst es einfach auf den punkt während ich elends lange rumsülze
__________________ * Toleranz: Ein Gefühlsgemisch aus Ekel, Verachtung und Mitleid *
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09.07.2006 22:59 |
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