Mord im Namen der "Ehre" |
Raistlin
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Dabei seit: 06.01.2005
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Das Jugendrecht wird fälschlicherweise bei 18 jährigen immer verwendet. Im Gesetz steht zwar deutlich, das dies eigentlich die Ausnahme sei, und nur ausnahmsweise bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 das Jugendstrafrecht angewandt wird, wenn sie nicht reif genug sind. Nur ist es in Deutschland so, dass diese Ausnahme mittlerweile Gewohnheit ist. Entweder ist man Erwachsen und genießt die Vorteile um auch mit den Konsequenzen zu leben, oder eben nicht.
Der "in dubio..." Grundsatz mag zwar noch zutreffen, aber in meinen Augen sind die beiden Brüder auch nicht unschuldig und genau das wird die Revisionsinstanz belegen. Bei Ehrenmorde ist es nämlich nur selten der Fall, das dies ein Einzeltäter verübt, sondern ein Familienrat diese Tat beschließt und plant. Da kommt sicher noch was hinterher, die Staatsanwaltschaft geht ja in Berufung. Soweit geht der Urteilsspruch hier allerdings noch in Ordnung.
Und das der Vater den westlichen Lebensstil ablehnt aber trotzdem hier wohnt ist doch auch nichts neues..
Zitat: |
Der Kuschelkurs hat ja nicht funktioniert. |
Bis vor kurzem war es ja generell so: Wer etwas gegen (kriminelle) Ausländer sagt, der ist ein Neonazi. Das man mit unterdrückter Ehrlichkeit nicht weiter kommt, scheint nun wenigstens auch den Politikern bewusst zu werden.
__________________ Ey yo, frisches Magazin, Business Waffendeals
Und wir lassen Fetzen fliegen so wie Disneys Aladdin
Ich bin betrügerisch, bei Drugdeals mit dir fühl' ich mich
Ähnlich wie ne Hausfrau, denn ich zieh den Lappen übern Tisch!
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14.04.2006 15:23 |
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@Sargeist, ich meinte, Stellung nehmen hierzu:
Zitat: |
Original von [robson]
Halt, halt, halt! Richtig ist, in der betreffenden Sure steht, dass der Mann die Frau schlagen darf, das aber nur - was der Kontext durchaus hergibt - bei schwerwiegenden Eheproblemen und nachdem er - in dieser Reihenfolge - mit ihr gesprochen, sie gegebenenfalls ermahnt und mit Sexentzug bestraft hat. D.h. Schlagen einfach so, ist auch durch den Koran nicht erlaubt, Schlagen ist die ultima ratio, wie eigentlich überall. Desweiteren ist im Islam ja nicht nur der Koran verbindlich, sondern auch die Aussprüche des Propheten und seine Vita , ich zitiere "Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?". Das sagt eigentlich alles. Ehrenmord gibt es übrigens erst recht nicht.
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14.04.2006 15:45 |
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