Elena Verfahren seit 01.01.10 |
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Elena Verfahren seit 01.01.10 |
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ELENA geht ihren Weg
Ab dem 1. Januar 2010 ist nun jeder Arbeitgeber durch das ELENA-Verfahren gesetzlich verpflichtet, die Entgeltdaten seiner Beschäftigten monatlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Die übermittelten Datensätze enthalten aber nicht nur Namen, Anschrift, Einkommen und Rentenversicherungsnummer der Beschäftigten. Es wird stattdessen zukünftig noch eine Vielzahl anderer Informationen zentral gespeichert.
So erfasst zum Beispiel der Datenbaustein DBFZ des Verfahrens die Fehlzeiten der Arbeitnehmer. Neben Angaben wie Krankheit und Pflege- oder Elternzeit wird unter diesem Punkt auch unbezahltes Fehlen genau protokolliert. Interessanterweise werden dabei zwischen "Arbeitsbummelei" und der "Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug" oder der "kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen Pflege" keine Unterschiede gemacht.
Auch die Teilnahme an rechtmäßigen und unrechtmäßigen Streiks oder eine Aussperrung fallen unter diesen Datenbaustein. Somit erhält der Arbeitgeber ohne weitere Kontrolle die Möglichkeit, durch seine Angabe im Rahmen des ELENA-Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Streiks zu entscheiden.
ELENA enthält auch anlassbezogene Felder. Der Datenbaustein DBKE beschreibt Angaben zu Kündigungen oder Entlassungen. Dort werden unter anderem Abmahnungen und der Grund einer Kündigung erfasst. Auch wird festgehalten, ob der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Der Arbeitgeber hat außerdem die Möglichkeit, ein vertragswidriges Verhalten, dass der Anlass einer Entlassung war, in einem Freitext genau zu schildern. Auch hierbei ist eine ausreichende Prüfung der Angaben nicht gewährleistet.
Bisher wurden derartige Daten bei einem reibungslosen Wechsel der Arbeitsstelle überhaupt nicht erhoben. Die Arbeitgeber mussten nur Arbeitsbescheinigungen mit detaillierten Angaben ausstellen, wenn die Arbeitnehmer nach der Tätigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Künftig ist nicht auszuschließen, dass es einem Arbeitnehmer zum Verhängnis wird, wenn er mit einem Arbeitgeber persönliche Probleme hatte und dieser ihn dafür durch die Angaben im Rahmen des ELENA-Verfahrens bestraft. Besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass die Daten zentral gespeichert werden. |
http://www.piratenpartei.de/Pressemittei...elbstbestimmung
Der Artikel ist von der Piratenpartei, für objektivere Quellen bitte selbst informieren. War mir aber dennoch einen Post wert
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A great prosperity came, as life conquered even the highest mountains
Mass extinctions came wave after wave
but empty niches always quickly refilled
to once again prosper, grow, and reproduce
Someday the next great emigration will occur
as we leave this existence looking for another
The journey will begin anew
I hold within me all the memories that have passed
Who am I...
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01.01.2010 12:54 |
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Jeah, ich freue mich schon auf die Lohnabrechnungen Januar....
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....
Irgendwann einmal sollen ALLE Daten so gesammelt und erfasst werden, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen schon eine vorgefertigte Steuererklärung schickt und der Stpfl. diese "nur noch" zu überprüfen und unterschreiben muss....
Juhu... *ironie*
__________________ Teach me war!
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01.01.2010 13:56 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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01.01.2010 14:02 |
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Krabat
Ritter der Sonne
Dabei seit: 27.07.2006
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was mir sauer aufstößt, ist die zentrale verarbeitung über eine privatfirma
ich sag nur maßgeschneiderte werbung
__________________ ein beschnittener Busch ist ein Gehölz
Kann ich noch nen Becher Schaum haben?
Achtung!Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen enthalten.
Er verstarb bei dem Versuch Ihr einen zu blasen.
Brotlichtmilieu
Ich hab ne Eichel gefunden!
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01.01.2010 18:51 |
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Warum werden Meldungen des Arbeitgebers staatlich erfasst? Die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer ist privatrechtlich. Das geht den Staat nichts an.
Wahrscheinlich will man es nutzen um den AlgII-Empfängern Druck zu machen. Auf die Daten wird Arge bestimmt Zugriff haben, dann darf der neue Arbeitgeber bei unerwünschtem Verhalten des Arbeitnehmers ein paar nette, ungeprüfte Angeben machen und die Arge kürzt die Leistung.
Brave New World, gut nur dass vor Gericht ungeprüfte Angaben nichts gelten.
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01.01.2010 18:53 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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Zitat: |
Original von Krabat
was mir sauer aufstößt, ist die zentrale verarbeitung über eine privatfirma
ich sag nur maßgeschneiderte werbung
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Wie bitte?
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Original von Chiropterus
Warum werden Meldungen des Arbeitgebers staatlich erfasst? |
Was ist daran neu? War doch vorher auch nicht anders. Die Finanzkasse muss ja wissen, wieviel Lohnsteuer sie bspw. einzuziehen hat.
Zitat: |
Die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer ist privatrechtlich. Das geht den Staat nichts an. |
Wenn das den Staat nichts angehen würde, würden auch keine Abgaben mehr geleistet und nur noch Schwarzarbeit betrieben werden. Wär aber cool. Zahlt man keine Steuern mehr.
Zitat: |
Wahrscheinlich will man es nutzen um den AlgII-Empfängern Druck zu machen. Auf die Daten wird Arge bestimmt Zugriff haben, dann darf der neue Arbeitgeber bei unerwünschtem Verhalten des Arbeitnehmers ein paar nette, ungeprüfte Angeben machen und die Arge kürzt die Leistung. |
Unsinn. Die Daten können nicht "einfach so" abgerufen werden. Wenn du dir den Ablauf mal anschaust, merkst du recht schnell, wie kompliziert ein Zugriff ist.
Nur weil die Daten zentral gelagert werden, kommt trotzdem nicht jeder einfach so ran.
Und vor der zentralen Datenspeicherung konnte die Arge auch bereits die Daten anfordern. Bspw. vom Arbeitgeber. Der hat die denen dann auch geschickt. Da ich auch in der Lohnbearbeitung meiner Mandanten involviert bin, habe ich das selbst schon mehrfach erlebt.
__________________ Ey yo, frisches Magazin, Business Waffendeals
Und wir lassen Fetzen fliegen so wie Disneys Aladdin
Ich bin betrügerisch, bei Drugdeals mit dir fühl' ich mich
Ähnlich wie ne Hausfrau, denn ich zieh den Lappen übern Tisch!
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Raistlin: 01.01.2010 19:02.
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01.01.2010 18:59 |
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NineBerry
Inquisitor-Meister
Dabei seit: 28.02.2005
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Zitat: |
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....
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Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können.
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01.01.2010 19:27 |
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Nein, der Staat muss nur über Bestehen eines Arbeitsverhätnisses und über die Entlohnung informiert sein. So werden die Abgaben erhoben. Das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer während des Arbeitsverhätnisses geht den Staat nichts an.
Faktisch betrachtet bekommen die Arbeitgeber ein Druckmittel in die Hand. Das passt zur schwarz-gelben Regierung. Ausgetragen werden die Konflikte dann vor den Arbeitsgerichten, wenn sich der Arbeitsnehmen das denn leisten kann.
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01.01.2010 19:50 |
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Zitat: |
Original von NineBerry
Zitat: |
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....
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Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können. |
wurde ausdrücklich so auf einem seminar diesbezüglich erläutert...
__________________ Teach me war!
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01.01.2010 19:51 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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Zitat: |
Original von desiderium
Zitat: |
Original von NineBerry
Zitat: |
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....
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Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können. |
wurde ausdrücklich so auf einem seminar diesbezüglich erläutert... |
Keine Ahnung auf welchem Seminar du warst, aber ich habe in meinem ebenfalls den Kenntnisstand von NineBerrys Aussage erhalten.
Zitat: |
Original von Chiropterus
Nein, der Staat muss nur über Bestehen eines Arbeitsverhätnisses und über die Entlohnung informiert sein. So werden die Abgaben erhoben. Das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer während des Arbeitsverhätnisses geht den Staat nichts an.
Faktisch betrachtet bekommen die Arbeitgeber ein Druckmittel in die Hand. Das passt zur schwarz-gelben Regierung. Ausgetragen werden die Konflikte dann vor den Arbeitsgerichten, wenn sich der Arbeitsnehmen das denn leisten kann. |
Ich habe keine Ahnung wovon du redest. Was für ein Druckmittel sollte das sein? Und welche Informationen, bezüglich des Verhältnis "Arbeitgeber-Arbeitnehmer", dass bisher nicht bekannt war, wird dadurch bekannt? Bei deinem Posting könnte man glatt meinen, dass das jährliche Feedbackgespräch oder die Personalakte an den Zentralserver übermittelt werden würde.. keine Sorge, wird es nicht.
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01.01.2010 20:00 |
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