Legalität des Amoklaufens |
Cele
Geheime Meisterin
Dabei seit: 12.08.2006
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Legalität des Amoklaufens |
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Ich berufe mich hierbei auf 15. StGb §32, §33, §34
Notwehr
(Original Texte unten angefügt)
Beispielfall:
Lehrer K. vergiebt zweifelhafte 0 Punkte.
Schüler M. fühlt sich in seiner Ehre bedroht.
Shüler M. gerät, nicht zuletzt durch den allgemeinen Stress (Wir gehen von einem Abiturienten aus) in Panik, überschreitet hierbei die Grenzen der Notwehr und läuft Amok.
Nicht strafbar!
>Gefährdung der Ehre erfordert Notwehr
>Bei Panik ist eine Überschreitung der Grenzen der angemessenen Notwehr nicht strafbar.
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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Zitat: |
Ich sage euch: man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. Ich sage euch: ihr habt noch Chaos in euch
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04.12.2006 19:13 |
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NineBerry
Inquisitor-Meister
Dabei seit: 28.02.2005
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"wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt"
Eben. Was hat das mit Amoklauf zu tun?
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04.12.2006 19:21 |
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Morris
Groß-Pontifex
Dabei seit: 25.09.2005
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Ist ja auch ein schwerer Satz
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04.12.2006 19:24 |
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Cele
Geheime Meisterin
Dabei seit: 12.08.2006
Themenstarter
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>wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
OK soweit ich das verstehe muss abgeschätzt werden, ob eines unserer Grundrechte insoweit gefährdet ist, dass wir eine Gefährdung eines Grundrechtes des Verursachers in Kauf nehmen müssten um unser eigenes zu wahren.
a)
Einschätzen ist SEHR relativ
b)
Ehre und deren Verteidigung auch
>Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Das hier dürfte ja durch §33 zu relativieren sein...
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Zitat: |
Ich sage euch: man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. Ich sage euch: ihr habt noch Chaos in euch
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04.12.2006 19:36 |
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Absolut schlüssige und n.h.M.u.L. angemessene Argumentation. Geh Munition kaufen
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04.12.2006 20:10 |
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kematef
NAPALMISATOR
Dabei seit: 12.05.2005
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@Cele
wieviel punkte in mathe waren es denn diesmal
__________________ * Toleranz: Ein Gefühlsgemisch aus Ekel, Verachtung und Mitleid *
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04.12.2006 20:26 |
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Cele
Geheime Meisterin
Dabei seit: 12.08.2006
Themenstarter
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@Kematef
Geschichte schriftl.: 9 mündl.: 12-13 (Gewichtung: 40/60)
Mein name ist hase
@Rest:
Na dann
ich hab's im i-net public gemacht
hab ausgiebig hinweise gegeben
hab metal platten von früher hinter mir im regal
trage schwarz
spiele ego shooter
ihr wart ja gewarnt
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Zitat: |
Ich sage euch: man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. Ich sage euch: ihr habt noch Chaos in euch
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04.12.2006 21:43 |
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gibts egtl anstiftung zum amoklauf oder so?
wenn ich jetzt cele bezahl damit sie meine probleme löst...
hmmm...
wie viel würdst du denn pro person verlangen?
vllt ist gerade das die gesetzeslücke im landesgesetz von hessen: die lücke, mit der die in hessen immernoch gültige todesstrafe legitim wäre.
irgendwas krabbelt grad mein bein hoch....
lg,
m.
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04.12.2006 22:30 |
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Zitat: |
Original von Cele
Na dann
ich hab's im i-net public gemacht
hab ausgiebig hinweise gegeben
hab metal platten von früher hinter mir im regal
trage schwarz
spiele ego shooter
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tja fatal error so wird das nix ohne Todesliste ^^
achja und i hab mir sagen lassen wenn da nur ein name draufsteht isses keine liste also sammel mal fein ^^
__________________ .:Liebe:.
Bezeichnung fuer die verschiedenen Formen der gefuehlsmaessigen und wechselseitigen Bindung des Menschen, die sich meist in Streben nach Vereinigung bzw. Besitzenwollen und in der Bereitschaft zur Hingabe ausdrueckt.
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04.12.2006 23:55 |
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Impressum
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