Mindestalter bei Konzerten??? |
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So hab mal gegoogelt und folgendes gefunden:
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Discos und andere Tanzveranstaltungen
Frage
Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche in der Disco bleiben?
Antwort
Ohne Begleitung dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Discos und bei anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Auch Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person nur bis 24 Uhr bleiben! Ausnahme: Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen, z.B. für Disco-Veranstaltungen genehmigen.
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Zitat: |
Konzerte und andere Großveranstaltungen
Frage
Welche Jugendschutzbestimmungen müssen bei Popkonzerten und anderen Großveranstaltungen beachtet werden?
Antwort
Pop- und andere Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. Geht von einer solchen Veranstaltung jedoch eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden darf. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kids nach Hause geschickt werden. Die zuständige Behörde kann aber auch Auflagen erteilen, um die Gefährdung auszuschließen oder zu mildern, z.B. Alters- und Zeitgrenzen oder andere Auflagen wie Schallpegelbegrenzung, Einrichtung einer Kinderfundstelle, Abholraum für Kinder und Jugendliche, Busabholdienst.
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Hoffe ich konnte behilflich sein
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01.06.2006 16:16 |
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bumbleroot
Ritter der Sonne
Dabei seit: 12.03.2006
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Ich bin für ein generelles Mindestalter auf Konzerten und Festival. So 25 Jahre wäre gut.
__________________ 242 Euro geschenkt!!!
TAKHTAHK
"Die Welt kann rund bleiben, damit ist jedoch schon das Maximum der Kompromissfähigkeit erreicht."
Olaf Schubert (Weltverbesserer)
... ich bin der Böse hier!
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01.06.2006 16:27 |
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Ich wär eher für ne maximal Größe so 1,65m wär okay
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01.06.2006 16:38 |
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Z1LL4
Geheimer Meister
Dabei seit: 03.02.2006
Themenstarter
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jop hat sich so ziemlich erledigt. und wenn die polizei auf dem nachhause weg ärger macht wird lustig.
also am 9.9 wid gerockt!
__________________ An den meisten Dingen die mir sind im Leben verloren gegangen,hab ich am meisten am meinem Verstand gehangen.
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01.06.2006 16:58 |
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Rose
Groß-Pontifex
Dabei seit: 30.10.2005
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Original von Natja
Also - ich weiss selbst bei Tokio Hotel - hätte eine erziehungsberechtigte Person dabei sein müssen. Meine Tochter ist 13. Erkundige Dich besser beim Veranstalter oder in der Halle. |
bin ich gleicher Meinung!!!!
Frag lieber nach ist besser!!!!
__________________ Mitleid kriegt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.
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01.06.2006 18:05 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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01.06.2006 18:19 |
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Z1LL4
Geheimer Meister
Dabei seit: 03.02.2006
Themenstarter
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Coole Sache. ^^ Ich glaub kaumd as man sich im getummel sieht aber wer weiß.
__________________ An den meisten Dingen die mir sind im Leben verloren gegangen,hab ich am meisten am meinem Verstand gehangen.
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02.06.2006 10:27 |
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Tristin
Geheime Meisterin
Dabei seit: 13.05.2006
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Im Jugendschutzgesetzt steht folgendes:
§ 5
Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen
Ich hab mich in diesem Alter nicht mit solchen fragen aufgehalten, ich bin einfach gegangen.
Wenn du nicht gerade vorbestraft bist, dann passiert eigentlich nicht großartig was. Du wirst dann halt von der Polizei nach Hause gebracht und deine Eltern bekommen eine Verwarnung, damit sie in Zukunft besser aufpassen wo sich der Sohn rumtreibt.
Ich weiss nicht wie dein Verhältniss zu deinen Eltern ist, aber wenn sie es o.k. finden , dass du dort hingehst, dann gibt es wenigstens keinen Ärger zu Hause, wenn du plötzlich mit der Polizei vor der Tür stehst.
Und die Frage ob du überhaupt reingelassen wirst vom Veranstalter, das solltest du direkt abklären, bevor du dir die Karte umsonst kaufst.
Ansonsten wünsch ich dir viel Spaß!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Tristin: 02.06.2006 11:03.
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02.06.2006 11:01 |
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Z1LL4
Geheimer Meister
Dabei seit: 03.02.2006
Themenstarter
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Jop Danke. Naja in dem Fall sind meine Eltern toll. Ich glaub die Polizisten würde eher ärger von meinem Vater bekommen.
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02.06.2006 14:33 |
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Chaos
Geheimer Meister
Dabei seit: 11.11.2005
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Zitat: |
Original von Z1LL4
Jop Danke. Naja in dem Fall sind meine Eltern toll. Ich glaub die Polizisten würde eher ärger von meinem Vater bekommen.
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Wär ich vorsichtig
Da werden nämlich die Eltern für bestraft, nicth du "Verletzung der Aufsichtspflicht". Und dafür kann es auch ganz schön horrende Strafen geben
Aber alles in allem kein Ding, denke der Thread kann geschlossen werden? :P
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02.06.2006 15:19 |
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