alexiel

~kleiner engel fluegellos~
      

Dabei seit: 09.01.2005
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29.02.2008 17:09 |
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29.02.2008 17:19 |
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__________________ Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, dann ist das nicht das Ende!
(Verfasser unbekannt)
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29.02.2008 17:44 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
    

Dabei seit: 06.01.2005
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29.02.2008 18:37 |
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lAuS
Geheimer Meister


Dabei seit: 07.01.2006
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29.02.2008 18:46 |
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F-4
    

Dabei seit: 03.07.2005
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29.02.2008 19:04 |
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Vinter
Geheimer Meister


Dabei seit: 20.08.2007
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Un von wegen "Einzelfaelle" - hoer dich mal um, wie viele Abhoeraktionen wegen absoluter Nichtigkeiten stattfinden, bspw Cannabiskonsum (!) in nicht geringen Mengen. Gut, klar, es besteht sicher eine enorme Gefaehrdung des Rechtssstaates durch schwerkriminelle Geistliche und Journalisten, er im Endeffekt wird sicher schon bei Kontakt zu mutmasslichen Schwerverbrechern (Bildung krimineller Vereinigungen oder so) abgehoert werden.
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29.02.2008 19:38 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
    

Dabei seit: 06.01.2005
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29.02.2008 20:15 |
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Vinter
Geheimer Meister


Dabei seit: 20.08.2007
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Dort ist sie ja auch klarer geregelt (IMHO - bin kein Jurist), ausserdem findet bei Hausdurchsuchungen so wie so eine Beschlagnehme des Computer statt, ist sie also mit dieser rechtlich gleichgesetzt, verhaelt es sich mit ihr nicht anders als mit einer gewoehnlichen Polizeiaktion. Die Ruecksetzung auf diesen Status habe ich begruesst. Die Anwendung ist wieder eine ganz andere Sache, die liegt nicht beim BVG!
Bei Abhoeraktionen ist die Definition (nach meinem Stand) naemlich derart schwammig, dass ein Vergehen mal eben konstruiert werden kann. Ausserdem sollte die Privatsphaere jener, die von Berufs wegen zu Geheimnissen berechtigt sind, eigentlich hoeher geachtet werden als so ziemlich jedes andere Rechtsgut, den Betreffenden ist ein verantwortlicher Umgang damit IMHO zuzutrauen. Diskussion duerfte sich schwierig gestalten, meine Eltern sind Aerzte - mir wurde das als ein Kernmerkmal der Demokratie gelehrt
Und schliesslich und endlich glaube ich kaum, dass Onlinedurchsuchungen bei o.g. Kreisen momentan moeglich sind.
Du wirfst also zwei nicht zusammenhaengende Fragen in einen Topf. Ich bin grundsaetzich gegen den Ueberwachungssstaat, nur geht es sicher momentan zu weit, einen Rueckschritt hinter lange bestehende Rechtslage zu fordern, eine Ruecknahme der juengsten Reformen (und nachdem die Onlinedurchsuchung IMHO auf den Status der Hausdurchsuchung zurueckgestutzt ist, ist sie das bereits), wuerde fuers erste ausreichen.
Wie gesagt, es geht hier nur um den theoretischen Status der Rechtsmittel, sondern darum, was konkret daraus gemacht wird; und nachdem wir bereits wissen, dass der Lauschangriff missbraucht wird, ist eine Erweiterung desselben ein Skandal.
Sorry fuer OT, aber musste sein.
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Vinter: 01.03.2008 08:20.
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01.03.2008 08:04 |
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