Kündigung |
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oh... ganz schöner Hammer
n Gespräch mit der Gewerkschaft halte ich für sinnvoll
die können dir auch sagen wie sinnvoll oder aussichtsreich ne Klage wäre
ob Abmahnungen gültig sind, wenn sie der abgemahnte gar ned zu Gesicht bekommt bezweifle ich stark...
ich drück dir die Daumen, dass du bald was passenderes findest
und sich die Sache noch gut für dich regelt...
an der zu spät abgegebenen Krankmeldung kannst du im Nachhinein auch nix mehr machen, das ist dumm gelaufen...
halt uns auf dem Laufenden...
winke
hrabnarwen
__________________ alles fließt...
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14.08.2006 00:55 |
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Raistlin
Battlesheep > Battleship
Dabei seit: 06.01.2005
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14.08.2006 00:56 |
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Hi Raist ich versteh zwar deine Meinung aber:
Punkt 1 war eine Abmahnung und die reicht in einer Lehre nicht zur Kündigung
Punkt 3 anerkennen muss er ihn aber trotzdem soweit ich weiß und wärend nem laufendem Krankenschein kündigen is nich
Punkt 4 das weis ich nicht werd ich aber auf jedenfall klären
Danke euch beiden aufjedenfall schon mal und sobald ich was neues weis meld ich mich versprochen.
EDIT:
@hrabwarwen
du ich hab die abmanungen schon bekommen aber zusammen mit diesem schreiben
Grüße schickt
der Manteldieb
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Und dann, wenn sich der Mantel der Nacht erneut über die Dächer der Häuser legt,
dann werde ich da sein ihn zu hohlen,
und mit ihm nehme ich euch
all eure träume und euer Glück
Bin ich nicht lieb?
; Natürlich bin ich nicht lieb
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Der Manteldieb: 14.08.2006 01:09.
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14.08.2006 01:06 |
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Anfechten kannst du so ziemlich vergessen. Such dir lieber einen anderen Lehrbetrieb und mach da die Ausbildung fertig...
Oder such dir einen Job wo du dir mit deinen äußeren nicht selber im Weg stehts.... sobald man in der etwas gehobeneren Gastronomie arbeitet sehns die Leute da sowieso etwas enger.
Naja aber das mit der Krankenmeldung weis man ja, aber wenn du dich telefonisch krankgemeldet hast. Ist das an sich sowieso bums...
Warst du eigentlich noch in der Probezeit?
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14.08.2006 02:46 |
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In dem Fall scheint alles verloren.
Am besten zur IHK und schauen ob sich da was machen lässt zwecks Abfindung oder Fortsetzung der Lehre in einem anderen Betrieb.
Mindestens ein Punkt scheint mir schon bedenklich und das ist der mit der privaten Bekleidung. Aber ob es hilft wenn die zurückgenommen werden muss ? Es wären dann immer noch zwei Abmahnungen und eine dritte wird schnell gefunden sein.
Also lieber Betrieb wechseln und einen Juristen einsetzen um Ärger zu machen.
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14.08.2006 09:41 |
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Nur kurz zur Info: Dies hier ist der von Manteldieb eröffnete Thread bezüglich der Kleiderordnung in ihrem Ausbildungsbetrieb
Schon damals kam doch eigentlich sehr deutlich raus, dass du und dein Ausbildungsbetrieb nicht zusammen passen. Du kannst dich offensichtlich nicht an die Forderungen des Chefs oder seiner Frau anpassen und die beiden wiederum sind noch in einem sehr traditionellen Weltbild verhaftet. Das beißt sich wohl doch ziemlich stark.
So eine Kündigung erspart dir womöglich das Magengeschwür.
Trotzdem wäre ich vorsichtig, bevor ich rechtliche Schritte einleite. Überleg dir gut, was du erreichen möchtest. Im Zweifelsfall kostet dich das sonst ein Vermögen - was du wohl nicht haben dürftest.
Wer einen privaten Betrieb führt, sitzt in vielem am längeren Hebel. Der Besitzer legt die Regeln fest. Die Klamotten, wenn du dich auf seinem Grundstück befindest und (auch bei Freizeit) seine Angestellten repräsentierst, kann er bestimmen - oder zumindest bestimmte Erscheinungsbilder ausschließen. Das ist Standard und nur weil Blutregen nen toleranten Chef hat, heißt das nicht, dass es so überall läuft. Die Berufsschule ist ein Grenzfall, der schwer einzuschätzen ist. Hier kann ich mich nur insofern darüber auslassen, als das Firmen bei gesponsertem Studium sehr wohl auch über das Auftreten der Studierenden in den Hochschulen und an sonstigen öffentlichen Gebäuden interessiert sind. Ob da Ausbildungsbetriebe weniger Anteilnahme zeigen, bezweifle ich.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass dich dein Arbeitgeber gemeldet hat - sowohl im Sinne der Ausbildung als auch des Wohnorts. Es geht jetzt darum, dass seine Meldung bestätigt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass irgendein netter Staatsbeamter mal nachfragen könnte, wie du denn bitte bei ihm arbeiten kannst, wenn du doch in Zwickau wohnst, und ob er nicht zufällig den Staat bescheißt. Womöglich hat er aus deiner fehlenden Ummeldung tatsächlich mögliche negative Konsequenzen. Nur so ein Gedanke...
Eine ähnliche Formsache ist der Krankenschein. Da das zu deinem Vorteil ist, kümmerst du dich da scheinbar aber mehr drum. Damit könntest du tatsächlich irgendwie Erfolg haben. Das ist tatsächlich dein Recht. Aber andererseits weiß ich nicht, was du dann bekommst. Eine Kündigung, die auf ne Woche später datiert ist und ein paar Euro Gehalt mehr? Da könnte man mal nachfragen. Aber da es nur um Tage geht, würde ich wieder als allererstes fragen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt...
Nunja, die Zusammenfassung steht ja schon oben: Ihr habt eh nicht gepasst. Ein anderer Ausbildungsbetrieb ist da die bessere Lösung. Nur die Entscheidung hat man dir jetzt wohl leider abgenommen...
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People are more violently opposed to fur than leather because it's safer to harass rich women than motorcycle gangs.
The single biggest problem with communication is the illusion that it has taken place. - George Bernard Shaw
My opinions may have changed, but not the fact that I am right. - Ashleigh Brilliant
Just remember: if the world didn't suck, we'd all fall off.
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14.08.2006 10:24 |
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Will dir ja keinen Dämpfer verpassen, aber ich finde die Kündigung ziemlich hieb und stichfest
1. Wenn das arbeitsklima miese ist, ob schuldig oder unschuldig, kann das ne küche durchaus aussem konzept schmeißen. Wer da jetzt die Schuld dran hat, ist an anderes Thema ...sind halt in ner freien Wirtschaft.
2. Kann ich teilweise nachvollziehen. Die Zielgruppe von dem Laden sind nunmal Rentner, und das die sehr schubladen lastig denken, kann ich mir auch vorstellen "ist die schwarze satanistin nicht die köchin bla blub, da gehen wir nimmer hin"
Klar darfst du in deiner Freizeit tun und lassen was du willst, aber solange du dich im umkreis des **** hotels bewegst, bist du automatisch mitglied von dem Team. ob das jetzt privat oder beruflich ist, spielt dann keine rolle, da du zu jedem Zeitpunkt eine Visitenkarte für dein Hotel bist.
3. Geht voll klar. Da versteht die Wirtschaft keinen Spass, das ist gesetzlich so festgelegt und hat auch seinen sinn. Gerade damit kein Schindluder damit betrieben wird, was ich dir nicht unterstelle. Desweiteren stellt jeder Fehltag deinerseits einen Verlust für den Betrieb da (Arbeitskraft, andere müssen deine Arbeit machen usw.).
4. Die Meldung des Wohnsitzes ist in Deutschland meldepflichtig, sprich du bzw. dein Arbeitgeben könnten dafür stress bekommen.
Des Weiteren hat das glaub ich was mit den Steuern/Versicherungen zutun. Weil für jede gemeldete Person bekommt die Stadt/Dorf dafür Kohle.
Folglich wüsste ich nicht gegen welchen Punkt du da großartig klagen willst. Punkt 1 u. 2 sind subjektive Punkte die aber durchaus stichfest sind, wenn dein Arbeitgeber das so sieht. Zu Punkt 2 würd ich mal in deinen Verträgen rumschauen, ob da nicht auch der Punkt des "gepflegten Auftretens" vorkommt.
Punkt 3 u. 4 sind gesetzlich begründbar, also nichts groß machbar.
Pack deine Sachen und suche dir nen anderen Laden. Als Azubi bist du nunmal der Arsch vom Dienst und das wird sich auch nicht großartig ändern, da gilt es dann eher zu buckeln als groß den Rebell raushängen zu lassen und überleg dir mal für dich ob du nicht auch ein bisschen Mitschuld an der Sache trägst
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14.08.2006 11:25 |
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