Datenschutzgesetz: wie haben Behörden mit persönlichen Daten umzugehen? |
xyrill
...huch!...
Dabei seit: 23.03.2005
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Datenschutzgesetz: wie haben Behörden mit persönlichen Daten umzugehen? |
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Hallöle,
ich weiß nicht wo ich das hinpacken soll, hoffentlich bin ich hier richtig.
Vertrauliche Unterlagen über meinen kompletten Finanzhaushalt sind von einer Behörde an die falsche Adresse, genauer: an meinen Ex-Mann, geschickt worden. Jetzt überlege ich, wie ich dagegen vorgehe und was überhaupt im Bereich des Möglichen ist. Dazu muss ich irgendwelche Gesetzestexte finden, nur das ist schwierig.
Gibt es ein Gesetz, dass aussagt wie eine Behörde mit den vertraulichen Unterlagen der Bürger umzugehen hat? Das muss doch irgendwo fixiert worden sein, oder? Ich weiß nicht wo ich da suchen soll. Unter "Datenschutz" lande ich auf irgendwelchen obskuren Seiten, auf denen Bücher verkauft werden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bei der Polizei waren die sich nämlich auch nicht sicher...
Schankedön
xyrill
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von xyrill: 04.07.2008 09:08.
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04.07.2008 09:07 |
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Xtra
Animus virulentus
Dabei seit: 07.02.2005
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Du kannst dein Anliegen auch im Juraforum darlegen.
http://www.juraforum.de/forum/
Dort lesen Anwaelte mit und schreiben dann Hinweise zur Rechtslage.
Generell solltest du jedoch einen Anwalt nehmen (ggf. mit Beratungsschein, Rechtsschutz oder aehnlichem) und dich von dem beraten lassen.
Dein Datenschutzbeauftragter kann dir sicherlich einen in deiner Naehe vermitteln.
X
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Rechtschribfehler gefunden? Sei bitte so Sozial und lass ihn in seiner gewohnten Umgebung, auch Rechtschreibfehler haben gefuehle,...
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07.07.2008 01:59 |
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sven423
Geheimer Meister
Dabei seit: 23.01.2007
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*seufz* Schon wieder so ein Fall. Zwar dieses mal nicht ein Haufen mit mehreren tausend Datensätzen, aber das macht es für dich als Betroffene auch nicht besser.
Meine Erfahrung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in BaWü ist übrigens, dass die dort durchaus nett und kompetent sind, aber sich eeeeeewig Zeit lassen mit der Beantwortung von Anfragen. Wahrscheinlich haben die auch "ein wenig" was zu tun.
Falls du die Behörden so richtig ärgern willst kannst du, nachdem du diech rechtlich schlau gemacht hast am besten, auch mal der Presse einen Wink geben. Die stürzen sich derzeit sehr gerne auf solche Geschichten.
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07.07.2008 10:24 |
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ok stimmt, das hätten die also wissen müssen.
das hört sich dann auch nichtmehr wirklich nach einen versehen an.
hmm und beim gericht nachfragen was man gegen die kollegen machen kann geht ja somit auch nicht.
ich kenn mich bei gerichten nicht wirklich aus. zivilprozessordnung ist das einzige gesetzt was ich da so kenne. tut mir leid dass ich hier auch nicht weiter helfen kann.
wünsch dir aber viel glück dabei! im juraforum können die dir sicher weiterhelfen.
__________________ LIEBEN HEIßT DIENEN, GELIEBT WERDEN HEIßT HERRSCHEN
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07.07.2008 11:51 |
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xyrill
...huch!...
Dabei seit: 23.03.2005
Themenstarter
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dankeschön
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07.07.2008 12:08 |
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