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Zum Ende der Seite springen Datenschutzgesetz: wie haben Behörden mit persönlichen Daten umzugehen?
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xyrill xyrill ist weiblich
...huch!...


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Dabei seit: 23.03.2005

Datenschutzgesetz: wie haben Behörden mit persönlichen Daten umzugehen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallöle,

ich weiß nicht wo ich das hinpacken soll, hoffentlich bin ich hier richtig.

Vertrauliche Unterlagen über meinen kompletten Finanzhaushalt sind von einer Behörde an die falsche Adresse, genauer: an meinen Ex-Mann, geschickt worden. Jetzt überlege ich, wie ich dagegen vorgehe und was überhaupt im Bereich des Möglichen ist. Dazu muss ich irgendwelche Gesetzestexte finden, nur das ist schwierig.

Gibt es ein Gesetz, dass aussagt wie eine Behörde mit den vertraulichen Unterlagen der Bürger umzugehen hat? Das muss doch irgendwo fixiert worden sein, oder? Ich weiß nicht wo ich da suchen soll. Unter "Datenschutz" lande ich auf irgendwelchen obskuren Seiten, auf denen Bücher verkauft werden.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bei der Polizei waren die sich nämlich auch nicht sicher...

Schankedön
xyrill

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von xyrill: 04.07.2008 09:08.

04.07.2008 09:07 xyrill ist offline E-Mail an xyrill senden Homepage von xyrill Beiträge von xyrill suchen Nehmen Sie xyrill in Ihre Freundesliste auf
Chiropterus Chiropterus ist männlich
SarkasMOD


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Dabei seit: 14.10.2004

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Du meinst das Bundesdatenschutzgesetz.

Du kannst dich mit deinem Anliegen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Der ist für solche Dinge zuständig und kann dich beraten wie es weitergeht.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Chiropterus: 04.07.2008 09:56.

04.07.2008 09:53 Chiropterus ist offline E-Mail an Chiropterus senden Beiträge von Chiropterus suchen Nehmen Sie Chiropterus in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Chiropterus in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Chiropterus: - YIM-Name von Chiropterus: - MSN Passport-Profil von Chiropterus anzeigen
Xtra Xtra ist männlich
Animus virulentus

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Dabei seit: 07.02.2005

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Du kannst dein Anliegen auch im Juraforum darlegen.
http://www.juraforum.de/forum/
Dort lesen Anwaelte mit und schreiben dann Hinweise zur Rechtslage.
Generell solltest du jedoch einen Anwalt nehmen (ggf. mit Beratungsschein, Rechtsschutz oder aehnlichem) und dich von dem beraten lassen.
Dein Datenschutzbeauftragter kann dir sicherlich einen in deiner Naehe vermitteln.

X

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[Sick:Nature]
Kontaktaufnahme nur yber meine Sekretaerin grosses Grinsen

Fluctuat nec mergitur! Praege!

Every once in a while someone does something so stupid and selfish that it causes me to step out of my little hermit shell and take action.
--
Rechtschribfehler gefunden? Sei bitte so Sozial und lass ihn in seiner gewohnten Umgebung, auch Rechtschreibfehler haben gefuehle,...
07.07.2008 01:59 Xtra ist offline E-Mail an Xtra senden Homepage von Xtra Beiträge von Xtra suchen Nehmen Sie Xtra in Ihre Freundesliste auf
xyrill xyrill ist weiblich
...huch!...


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Dabei seit: 23.03.2005

Themenstarter Thema begonnen von xyrill
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"dein Datenschutzbeauftragter" klingt immer so nach einer zuständigen Person. Ich finde aber auf der website zum Landesdatenschutz immer nur eine allgemeine Postadresse, aber keinen Ansprechpartner.

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

@ xtra
Danke für den Link

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xyrill: 07.07.2008 08:07.

07.07.2008 08:05 xyrill ist offline E-Mail an xyrill senden Homepage von xyrill Beiträge von xyrill suchen Nehmen Sie xyrill in Ihre Freundesliste auf
alexiel alexiel ist weiblich
~kleiner engel fluegellos~


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Dabei seit: 09.01.2005

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Verbraucherschutzzentralen koennen dir sicher auch weiterhelfen oder frag mal beim Gericht nach, die sollten das auch wissen, wie damit umzugehen ist.

Jedenfalls kanns nicht angehen, dass sowas beim Exmann landet - waere ne ganz andere Sache, wenn ihr noch verheiratet, aber halt schon getrennt waert. Also z.B. im Trennungsjahr ... aber deine Scheidung ist nun ja mal lange genug her, als dass es noch nicht bis zur Behoerde durchgedrungen sei ...

Ich hoffe du kannst dich erfolgreich wehren.

Liebe Grueße!
Ina

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Kellerkind


„Da mihi animas, caetera tolle”
Gen 14,21

07.07.2008 08:07 alexiel ist offline Beiträge von alexiel suchen Nehmen Sie alexiel in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie alexiel in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von alexiel: alexielsoul MSN Passport-Profil von alexiel anzeigen
sven423 sven423 ist männlich
Geheimer Meister


Dabei seit: 23.01.2007

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*seufz* Schon wieder so ein Fall. Zwar dieses mal nicht ein Haufen mit mehreren tausend Datensätzen, aber das macht es für dich als Betroffene auch nicht besser.

Meine Erfahrung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in BaWü ist übrigens, dass die dort durchaus nett und kompetent sind, aber sich eeeeeewig Zeit lassen mit der Beantwortung von Anfragen. Wahrscheinlich haben die auch "ein wenig" was zu tun.

Falls du die Behörden so richtig ärgern willst kannst du, nachdem du diech rechtlich schlau gemacht hast am besten, auch mal der Presse einen Wink geben. Die stürzen sich derzeit sehr gerne auf solche Geschichten.

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Darkerradio Free Music Charts Februar 2011
07.07.2008 10:24 sven423 ist offline E-Mail an sven423 senden Homepage von sven423 Beiträge von sven423 suchen Nehmen Sie sven423 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie sven423 in Ihre Kontaktliste ein
heeschtbiri heeschtbiri ist weiblich
Ritterin der Sonne


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Dabei seit: 28.06.2005

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wichtig wäre noch zu wissen um welche behörde es sich handelt. bundes-behörde wie zoll oder arbeitsamt, oder landesbehörde wie finanzamt, oder kommunale behörde wie einwohnermeldeamt usw. jeh nach dem sind die gesetze auch geregelt. es gibt bundesweit einheitliche gesetze, allerdings auch spezialle gesetze für die landesbehörden. und jeh nach dem um welche behörde es sich handelt kann dir auch die entsprechende person helfen. aber sich bei nem entsprechenden anwalt der sich im verwaltungsrecht auskennt beraten zu lassen ist nie schlecht. kannst auch schauen ob du im verwaltungsverfahrensgesetz was entsprechendes findest. dort sind aber nur grundlagen geregelt. da dürftest du dein anliegen kaum finden. bei finanzbehörden findest du vllt. was in der abgabenordning (so heißt das grundlegende gesetz im finanzbereich). dort sind zumindest steuergeheimnis und so zeugs geregelt. ich schätze allerdings dass dein problem in dienstvorschriften exactest geregelt ist. dummerweise sind dienstvorschriften kein gesetz aufgrund wessen du klagen kannst. zur not kannst du auf grundlage des grundgesetzes klagen, welches dir dein recht auf persönlichkeit einräumt.das wurde ja verletzt.

dummerweise schätze ich dass den beamten einfach ein fehler unterlaufen ist der ihnen nicht unterlaufen hätte dürfen. jeh nach dem um welche behörde es handelt wissen die nämlcih nicht dass du mit deinem ex mann geschieden bist. diese information bekommen nämlich nur bestimmte behörden. andere behörden haben öfters dann probleme solche informationen überhaupt zu erlangen. zwar ist es möglich über ab und an lange wege an solche informationen zu gelangen, doch den aufwand nehmen manche dann nicht immer auf sich. und wenn du früher mit der behörde schon etwas zu tun hattest, also als du mit deinem exmann noch zusammen warst, kann ich mir vorstellen dass ihr da einfach als datensatz gespeichert seid und die behörde von einer scheidung nicht unterrichtet wurde und somit annahm es sei noch alles in ordnung. ich denke nicht dass bei millionen von bürgern jedes mal überprüft wird ob das paar noch zusammen ist. zumindest könnte ich mir das so vorstellen. macht die sache natürlich nicht besser denn bei deinem ex hätten die sachen ja nie landen sollen.

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LIEBEN HEIßT DIENEN, GELIEBT WERDEN HEIßT HERRSCHEN

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von heeschtbiri: 07.07.2008 11:11.

07.07.2008 11:01 heeschtbiri ist offline Beiträge von heeschtbiri suchen Nehmen Sie heeschtbiri in Ihre Freundesliste auf
xyrill xyrill ist weiblich
...huch!...


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Dabei seit: 23.03.2005

Themenstarter Thema begonnen von xyrill
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@ heeschtbiri

es handelt sich ums Amtsgericht.

Und die Verwechslung ist deswegen auch so fatal, weil es um die Bearbeitung unserer Scheidung, bzw. die Bearbeitung der Prozesskostenbeihilfe geht... DAs hätte also auffallen MÜSSEN.

Mein Ex hat seine Unterlagen angefordert und hat meine bekommen.

Ich hab die Frage mal noch ins Juraforum eingestellt. Mal gucken ob da was bei rauskommt.

xyrill

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xyrill: 07.07.2008 11:23.

07.07.2008 11:20 xyrill ist offline E-Mail an xyrill senden Homepage von xyrill Beiträge von xyrill suchen Nehmen Sie xyrill in Ihre Freundesliste auf
heeschtbiri heeschtbiri ist weiblich
Ritterin der Sonne


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Dabei seit: 28.06.2005

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ok stimmt, das hätten die also wissen müssen.
das hört sich dann auch nichtmehr wirklich nach einen versehen an.
hmm und beim gericht nachfragen was man gegen die kollegen machen kann geht ja somit auch nicht.

ich kenn mich bei gerichten nicht wirklich aus. zivilprozessordnung ist das einzige gesetzt was ich da so kenne. tut mir leid dass ich hier auch nicht weiter helfen kann.
wünsch dir aber viel glück dabei! im juraforum können die dir sicher weiterhelfen.

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LIEBEN HEIßT DIENEN, GELIEBT WERDEN HEIßT HERRSCHEN
07.07.2008 11:51 heeschtbiri ist offline Beiträge von heeschtbiri suchen Nehmen Sie heeschtbiri in Ihre Freundesliste auf
xyrill xyrill ist weiblich
...huch!...


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Dabei seit: 23.03.2005

Themenstarter Thema begonnen von xyrill
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dankeschön lächelt
07.07.2008 12:08 xyrill ist offline E-Mail an xyrill senden Homepage von xyrill Beiträge von xyrill suchen Nehmen Sie xyrill in Ihre Freundesliste auf
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