Legalität des Amoklaufens |
Krabat
Ritter der Sonne
Dabei seit: 27.07.2006
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RE: Legalität des Amoklaufens |
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Zitat: |
Original von Cele
Ich berufe mich hierbei auf 15. StGb §32, §33, §34
Notwehr
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. |
OT:
sag das mal nem richter, weil bei notwehr stehst du leider auf sehr dünnem eis
__________________ ein beschnittener Busch ist ein Gehölz
Kann ich noch nen Becher Schaum haben?
Achtung!Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen enthalten.
Er verstarb bei dem Versuch Ihr einen zu blasen.
Brotlichtmilieu
Ich hab ne Eichel gefunden!
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05.12.2006 00:22 |
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Erm die Frage ist auch wie die Notwehr durhgeführt ist.
wenn du in der Schule mit einer Pistole sitzt, und du dann den lehrer umschiesst da du dih in deiner Ehre verletzt fühlst, könnte man das so auslegen das du entweder -
wusstest das du 0 Punkte haben wirst und lles streng geplant hast,
oder du ein wahnsinniger bist mit sehr labilem geiste, der eine Gefahr darstellt ^^
Ein Mittel wäre dem Lehrer unverzüglich ne Ohrfeige zu geben o.O
ber nene, wo sind wir den^^ Wie war das doch gleih ? Notwehr muss "gleichmässig" sein? d.h. zwei gleichstarke - einer übt notwehr aus - er darf zB NICHT eine Metallstange zu Hilfe nehmen, sondern muss es so versuchen ? ^^
naja^^
Amok/Amok sind zwei paar Schuhe.
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Zitat: |
Original von Judas
Deinen Nazischeiß kannst du dir übrigens in deinen Bauernarsch schieben, ich lass mir ja viel gefallen aber sone Scheiße kannst du dir am Zürcher Stammtisch mit deinen neuen eidgenössischen Homies liefern, jedoch nicht mit mir. |
Ich frag mich bis heute was für Homies Judas meint, ich hab fast nur SpäMies!
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05.12.2006 10:21 |
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Morris
Groß-Pontifex
Dabei seit: 25.09.2005
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Zitat: |
Original von cRaShMaKeR
ber nene, wo sind wir den^^ Wie war das doch gleih ? Notwehr muss "gleichmässig" sein? d.h. zwei gleichstarke - einer übt notwehr aus - er darf zB NICHT eine Metallstange zu Hilfe nehmen, sondern muss es so versuchen ? ^^ |
Also, wenn Dein Leben bedroht ist, darfst Du sogar ein Auto zur Hand nehmen, um es zu verteidigen, Du darfst es nur nicht planen
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05.12.2006 17:28 |
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messias
Der Antimann
Dabei seit: 12.12.2004
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Vielleicht nennt der "Experte" desshalb den Amoklauf (Der immer im Afekt geschieht) in Schulen "school shooting" (Der eben geplant wird)
Das heißt wenn man damit vor Gericht geht wird der Staatsanwalt zu beweisen versuchen "das es sich ja garnicht um einen Amoklauf handelt"
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Dieser Beitrag wurde 23 mal editiert, zum letzten Mal von Adam Weishaupt: Heute 11.21
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05.12.2006 20:14 |
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Cele
Geheime Meisterin
Dabei seit: 12.08.2006
Themenstarter
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Darf ja eh keine Waffe in die Schule nehmen.
Löffel?
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Zitat: |
Ich sage euch: man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. Ich sage euch: ihr habt noch Chaos in euch
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05.12.2006 21:33 |
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