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Geschrieben von A.N. Other am 01.01.2010 um 12:54:

  Elena Verfahren seit 01.01.10

Zitat:
ELENA geht ihren Weg

Ab dem 1. Januar 2010 ist nun jeder Arbeitgeber durch das ELENA-Verfahren gesetzlich verpflichtet, die Entgeltdaten seiner Beschäftigten monatlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Die übermittelten Datensätze enthalten aber nicht nur Namen, Anschrift, Einkommen und Rentenversicherungsnummer der Beschäftigten. Es wird stattdessen zukünftig noch eine Vielzahl anderer Informationen zentral gespeichert.

So erfasst zum Beispiel der Datenbaustein DBFZ des Verfahrens die Fehlzeiten der Arbeitnehmer. Neben Angaben wie Krankheit und Pflege- oder Elternzeit wird unter diesem Punkt auch unbezahltes Fehlen genau protokolliert. Interessanterweise werden dabei zwischen "Arbeitsbummelei" und der "Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug" oder der "kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen Pflege" keine Unterschiede gemacht.

Auch die Teilnahme an rechtmäßigen und unrechtmäßigen Streiks oder eine Aussperrung fallen unter diesen Datenbaustein. Somit erhält der Arbeitgeber ohne weitere Kontrolle die Möglichkeit, durch seine Angabe im Rahmen des ELENA-Verfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Streiks zu entscheiden.

ELENA enthält auch anlassbezogene Felder. Der Datenbaustein DBKE beschreibt Angaben zu Kündigungen oder Entlassungen. Dort werden unter anderem Abmahnungen und der Grund einer Kündigung erfasst. Auch wird festgehalten, ob der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Der Arbeitgeber hat außerdem die Möglichkeit, ein vertragswidriges Verhalten, dass der Anlass einer Entlassung war, in einem Freitext genau zu schildern. Auch hierbei ist eine ausreichende Prüfung der Angaben nicht gewährleistet.

Bisher wurden derartige Daten bei einem reibungslosen Wechsel der Arbeitsstelle überhaupt nicht erhoben. Die Arbeitgeber mussten nur Arbeitsbescheinigungen mit detaillierten Angaben ausstellen, wenn die Arbeitnehmer nach der Tätigkeit Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Künftig ist nicht auszuschließen, dass es einem Arbeitnehmer zum Verhängnis wird, wenn er mit einem Arbeitgeber persönliche Probleme hatte und dieser ihn dafür durch die Angaben im Rahmen des ELENA-Verfahrens bestraft. Besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass die Daten zentral gespeichert werden.


http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-091231-ELENA-ein-tiefer-Einschnitt-in-die-informationelle-Selbstbestimmung

Der Artikel ist von der Piratenpartei, für objektivere Quellen bitte selbst informieren. War mir aber dennoch einen Post wert lächelt



Geschrieben von desiderium am 01.01.2010 um 13:56:

 

Jeah, ich freue mich schon auf die Lohnabrechnungen Januar....

im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....

Irgendwann einmal sollen ALLE Daten so gesammelt und erfasst werden, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen schon eine vorgefertigte Steuererklärung schickt und der Stpfl. diese "nur noch" zu überprüfen und unterschreiben muss....

Juhu... *ironie*



Geschrieben von Raistlin am 01.01.2010 um 14:02:

 

Yeah, yeah, genörgel, genörgel.. Mye arse.
Ich finde es immer noch cool. Macht mir den Job einfacher. Aber der interessiert mich eigentlich erst nach dem Urlaub wieder.



Geschrieben von Krabat am 01.01.2010 um 18:51:

 

was mir sauer aufstößt, ist die zentrale verarbeitung über eine privatfirma Ich sage nichts!
ich sag nur maßgeschneiderte werbung ist nicht einverstanden



Geschrieben von Chiropterus am 01.01.2010 um 18:53:

 

Warum werden Meldungen des Arbeitgebers staatlich erfasst? Die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer ist privatrechtlich. Das geht den Staat nichts an.
Wahrscheinlich will man es nutzen um den AlgII-Empfängern Druck zu machen. Auf die Daten wird Arge bestimmt Zugriff haben, dann darf der neue Arbeitgeber bei unerwünschtem Verhalten des Arbeitnehmers ein paar nette, ungeprüfte Angeben machen und die Arge kürzt die Leistung.

Brave New World, gut nur dass vor Gericht ungeprüfte Angaben nichts gelten.



Geschrieben von Raistlin am 01.01.2010 um 18:59:

 

Zitat:
Original von Krabat
was mir sauer aufstößt, ist die zentrale verarbeitung über eine privatfirma Ich sage nichts!
ich sag nur maßgeschneiderte werbung ist nicht einverstanden


Wie bitte?

Zitat:
Original von Chiropterus
Warum werden Meldungen des Arbeitgebers staatlich erfasst?


Was ist daran neu? War doch vorher auch nicht anders. Die Finanzkasse muss ja wissen, wieviel Lohnsteuer sie bspw. einzuziehen hat.

Zitat:
Die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer ist privatrechtlich. Das geht den Staat nichts an.

Wenn das den Staat nichts angehen würde, würden auch keine Abgaben mehr geleistet und nur noch Schwarzarbeit betrieben werden. Wär aber cool. Zahlt man keine Steuern mehr.

Zitat:
Wahrscheinlich will man es nutzen um den AlgII-Empfängern Druck zu machen. Auf die Daten wird Arge bestimmt Zugriff haben, dann darf der neue Arbeitgeber bei unerwünschtem Verhalten des Arbeitnehmers ein paar nette, ungeprüfte Angeben machen und die Arge kürzt die Leistung.

Unsinn. Die Daten können nicht "einfach so" abgerufen werden. Wenn du dir den Ablauf mal anschaust, merkst du recht schnell, wie kompliziert ein Zugriff ist.
Nur weil die Daten zentral gelagert werden, kommt trotzdem nicht jeder einfach so ran.

Und vor der zentralen Datenspeicherung konnte die Arge auch bereits die Daten anfordern. Bspw. vom Arbeitgeber. Der hat die denen dann auch geschickt. Da ich auch in der Lohnbearbeitung meiner Mandanten involviert bin, habe ich das selbst schon mehrfach erlebt.



Geschrieben von NineBerry am 01.01.2010 um 19:27:

 

Zitat:
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....


Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können.



Geschrieben von Chiropterus am 01.01.2010 um 19:50:

 

Nein, der Staat muss nur über Bestehen eines Arbeitsverhätnisses und über die Entlohnung informiert sein. So werden die Abgaben erhoben. Das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer während des Arbeitsverhätnisses geht den Staat nichts an.

Faktisch betrachtet bekommen die Arbeitgeber ein Druckmittel in die Hand. Das passt zur schwarz-gelben Regierung. Ausgetragen werden die Konflikte dann vor den Arbeitsgerichten, wenn sich der Arbeitsnehmen das denn leisten kann.



Geschrieben von desiderium am 01.01.2010 um 19:51:

 

Zitat:
Original von NineBerry
Zitat:
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....


Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können.


wurde ausdrücklich so auf einem seminar diesbezüglich erläutert...



Geschrieben von Raistlin am 01.01.2010 um 20:00:

 

Zitat:
Original von desiderium
Zitat:
Original von NineBerry
Zitat:
Original von desiderium
im übrigen kann z.B. auch ein neuer Arbeitgeber die gesammelten Daten vom Vorarbeitgeber (also auch die Entgeltnachweise) abrufen... sprich, der neue Arbeitgeber kann schauen, was man vorher verdient hat....


Das stimmt nicht. Theoretisch sollen nur staatliche Stellen auf die Daten zugreifen können.


wurde ausdrücklich so auf einem seminar diesbezüglich erläutert...


Keine Ahnung auf welchem Seminar du warst, aber ich habe in meinem ebenfalls den Kenntnisstand von NineBerrys Aussage erhalten.


Zitat:
Original von Chiropterus
Nein, der Staat muss nur über Bestehen eines Arbeitsverhätnisses und über die Entlohnung informiert sein. So werden die Abgaben erhoben. Das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer während des Arbeitsverhätnisses geht den Staat nichts an.

Faktisch betrachtet bekommen die Arbeitgeber ein Druckmittel in die Hand. Das passt zur schwarz-gelben Regierung. Ausgetragen werden die Konflikte dann vor den Arbeitsgerichten, wenn sich der Arbeitsnehmen das denn leisten kann.


Ich habe keine Ahnung wovon du redest. Was für ein Druckmittel sollte das sein? Und welche Informationen, bezüglich des Verhältnis "Arbeitgeber-Arbeitnehmer", dass bisher nicht bekannt war, wird dadurch bekannt? Bei deinem Posting könnte man glatt meinen, dass das jährliche Feedbackgespräch oder die Personalakte an den Zentralserver übermittelt werden würde.. keine Sorge, wird es nicht.


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