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--- Schäuble spinnt doch - moechte den strikten Abhoerschutz fuer Geistliche abschaffen (http://forum.schwarzes-bw.de/wbb231/thread.php?threadid=13402)


Geschrieben von alexiel am 29.02.2008 um 17:09:

traurig Schäuble spinnt doch - moechte den strikten Abhoerschutz fuer Geistliche abschaffen

Hallo

Eine Freundin gab mir wegen einem Gespraech ueber die Beichte eben diesen Link und ich reg mich gerade maßlos auf. Klar, die Nachricht ist schon einen Monat alt und eigentlich war zu erwarten, dass er auch an diese Heilige Kuh gehen wird ...

Aber ich finds krass ... der Mann haette damals in der DDR leben sollen, da haette er diese Form der totalen Ueberwachung der Buerger machen koennen ... aber wo leben wir denn?

Warum kann man nicht einfach dieses geltende Recht lassen. Irgendwann kommt er auf die Idee, dass auch Aerzte und damit auch Psychiater und Psychotherapeuten abgehoert werden duerfen. Wie kann man diesen Menschen dann noch Dinge anvertrauten, die einen krank machen, wenn man damit rechnen muss, dass andere das mithoeren?
Wie kann ich Menschen vertrauen, denen ich "nur" vertrauen konnte, weil ich mir sicher sein konnte, dass sie nichts von dem, was ich ihnen anvertraue weitergeben duerfen. Ich kann sie sogar deswegen gerichtlich zur Rechenschaft ziehen, wenn sie doch was weitergeben sollten ... aber so ist mir diese Moeglichkeit genommen. Es koennte ja auch sein, dass sie "nur" abgehoert wurden. Es muss ja nicht sein, dass sie was weitergegeben haben ...

Ich reg mich maßlos auf, dass er so weit gehen moechte. Man koennte doch gleich alle Menschen so wie in Big Brother leben lassen. Am besten wird jeder Mensch noch mit einem Peilsender ausgestattet, dass man auch ja immer weiß wo sich welcher Mensch bewegt und wer gerade dabei sein koennte krumme Dinger zu drehen ... oder Dinge zu tun, die nicht wirklich Gesellschaftlich anerkannt sind (sich z.B. in einem Swingerclub aufhalten, oder in einem Bordell)

Ich raffs nicht traurig

Traurige Grueße!
Ina



Geschrieben von NeuroGrapher am 29.02.2008 um 17:19:

  Abhören

Und wenn ich nicht abgehört werden will, kann ich eine Religionsgemeinschaft gründen?
Die Scientology macht das echt geschickt...



Geschrieben von Striga Jawbreaker am 29.02.2008 um 17:44:

 

Der Link funktioniert bei mir irgendwie nicht,also richte ich mich jetzt nur nach dem bereits geschriebenen.

1)Da wundert sich Schäuble noch über Mutmaßungen, seine Vorstellungen von Sicherheit, also diese Abhörgeschichten, würden aus dem Attentat, das 1990 auf ihn ausgeübt wurde,resultieren. Psychologisch gesehen besteht diese Möglichkeit bestimmt.

2)Und wenn ich da an diese Geschichte denke,von dieser einen Linke-Abgeordneten,die, zu Recht wohlgemerkt, für ihre Stasi-Äußerungen abgestraft wurde.

Gibt es da,außer dem politischen Gegensatz links <--> konservativ wirklich so große Unterschiede zwischen ihren und Schäubles Äußerungen? keine Ahnung :gruebel

Ich will diese Stasi-Äußerungen nicht gutheißen,nur sagen, daß Totalüberwachung der Bürger auch nicht besser wird,wenn ein konservativer Minister sie einfordert.



Geschrieben von Raistlin am 29.02.2008 um 18:37:

 

Bevor man direkt die Keule auspackt und vom spinnenden Schäuble schreibt, sollte man sich die Idee des Bundesinnenministeriums vielleicht mal genauer ansehen. Dort ist nämlich explizit von Einzelfällen die Reden, ähnlich wie bei den Onlinedurchsuchungen hat der normale Bürger dabei nichts zu befürchten und die Abhörung dürfte auch hier letztlich strengen Kriterien unterliegen.

Und das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend notwendig. Es kann ja nicht angehen, dass ein Schwerverbrecher tatsächlich noch anonymen Spielraum besitzt. Andererseits kann sich jeder normale Bürger auch weiterhin sicher sein, nicht abgehört zu werden - sei es bei der Beichte oder im Internet. Die Pornoseitensammlung, Stripclubaktivitäten etc. bleiben also auch weiterhin geheim.



Geschrieben von lAuS am 29.02.2008 um 18:46:

 

Doch es kann sein, dass auch ein Schwerverbrecher Privatssphäre hat. Der Kernbereich privaten lebens ist IMMER zu schützen. Das sind die Spielregeln hier. Auch ein Mörder ist ein Mensch und auch seine Menschenwürde ist unantastbar. Viele begreifen das nicht. Es ist nunmal ein abstraktes Rechtsgut. Wir leben nicht mehr in einer Gesellschaft in der der gegen die Gemeinschaft vorgeht aus ihr ausgestoßen wird und seine Rechte komplett verliert. Leider entspricht das oftmals noch dem natürlichen Rechtsverständnis vieler menschen. (Also ich will dir das alles jetzt nicht unterestellen, Raistlin, aber ich finde es an dieser stelle angebracht es zu sagen)



Geschrieben von F-4 am 29.02.2008 um 19:04:

 

Zitat:
Original von Raistlin
Es kann ja nicht angehen, dass ein Schwerverbrecher tatsächlich noch anonymen Spielraum besitzt. Andererseits kann sich jeder normale Bürger auch weiterhin sicher sein, nicht abgehört zu werden...


Ein Schwerverbrecher ist genau dann ein Schwerverbrecher, wenn er von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Davor ist er ein Verdächtiger, und wenn es nach SSchäuble ginge, könnte man bei der Anzahl der "Verdächtigen" in diesem Land nicht mehr von Einzelfällen sprechen.



Geschrieben von Vinter am 29.02.2008 um 19:38:

 

Un von wegen "Einzelfaelle" - hoer dich mal um, wie viele Abhoeraktionen wegen absoluter Nichtigkeiten stattfinden, bspw Cannabiskonsum (!) in nicht geringen Mengen. Gut, klar, es besteht sicher eine enorme Gefaehrdung des Rechtssstaates durch schwerkriminelle Geistliche und Journalisten, er im Endeffekt wird sicher schon bei Kontakt zu mutmasslichen Schwerverbrechern (Bildung krimineller Vereinigungen oder so) abgehoert werden.



Geschrieben von Raistlin am 29.02.2008 um 20:15:

 

Zitat:
Original von Vinter
Un von wegen "Einzelfaelle" - hoer dich mal um, wie viele Abhoeraktionen wegen absoluter Nichtigkeiten stattfinden, bspw Cannabiskonsum (!) in nicht geringen Mengen. Gut, klar, es besteht sicher eine enorme Gefaehrdung des Rechtssstaates durch schwerkriminelle Geistliche und Journalisten, er im Endeffekt wird sicher schon bei Kontakt zu mutmasslichen Schwerverbrechern (Bildung krimineller Vereinigungen oder so) abgehoert werden.


Seltsam. Im Online-Durchsuchungsgesetz-Thread hast du diese Einzelfallregelung noch uneingeschränkt begrüßt.



Geschrieben von Chiropterus am 01.03.2008 um 00:21:

 

Der Abhörschutz für Geistliche ist ein mittelalterliches Privileg. Warum sollte bei begründetem Verdacht nur deshalb nicht abgehört werden weil der Verdächtige ein Priester, Mufti oder etwas vergleichbares ist ?
Auch solche Menschen begehen Verbrechen.

Sollen Schwerverbrecher, und um die geht es hier, wirklich vor Strafe geschützt sein nur weil sie ihre Tat einem Arzt oder einem Geistlichen anvertrauen ? Das kann nicht sein. Deswegen ist gegen ein wohlüberlegtes und geprüftes Abhören bei solchen Berufsgruppen nichts einzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon lange hohe Hürden gesetzt. Das Urteil zur Online-Durchsuchung hat damit zwar nichts zutun, zeigt aber dass sich die Rechtssprechung nicht geändert hat.

Zum Punkt "Privatssphäre der Verbrecher".
Ein Verbrechen ist kein Privatsache. Es kann deswegen auch nicht in die Privatssphäre fallen. Spricht der mutmassliche Mörder mit seiner Frau über Eheprobleme dann ist das auch weiterhin geschützt. Beichtet er aber beim Priester den Mord, geht er in den Bau. Die Trennung ist vorhanden, wo ist das Problem ?



Geschrieben von Vinter am 01.03.2008 um 08:04:

 

Dort ist sie ja auch klarer geregelt (IMHO - bin kein Jurist), ausserdem findet bei Hausdurchsuchungen so wie so eine Beschlagnehme des Computer statt, ist sie also mit dieser rechtlich gleichgesetzt, verhaelt es sich mit ihr nicht anders als mit einer gewoehnlichen Polizeiaktion. Die Ruecksetzung auf diesen Status habe ich begruesst. Die Anwendung ist wieder eine ganz andere Sache, die liegt nicht beim BVG!

Bei Abhoeraktionen ist die Definition (nach meinem Stand) naemlich derart schwammig, dass ein Vergehen mal eben konstruiert werden kann. Ausserdem sollte die Privatsphaere jener, die von Berufs wegen zu Geheimnissen berechtigt sind, eigentlich hoeher geachtet werden als so ziemlich jedes andere Rechtsgut, den Betreffenden ist ein verantwortlicher Umgang damit IMHO zuzutrauen. Diskussion duerfte sich schwierig gestalten, meine Eltern sind Aerzte - mir wurde das als ein Kernmerkmal der Demokratie gelehrt zwinkert

Und schliesslich und endlich glaube ich kaum, dass Onlinedurchsuchungen bei o.g. Kreisen momentan moeglich sind.

Du wirfst also zwei nicht zusammenhaengende Fragen in einen Topf. Ich bin grundsaetzich gegen den Ueberwachungssstaat, nur geht es sicher momentan zu weit, einen Rueckschritt hinter lange bestehende Rechtslage zu fordern, eine Ruecknahme der juengsten Reformen (und nachdem die Onlinedurchsuchung IMHO auf den Status der Hausdurchsuchung zurueckgestutzt ist, ist sie das bereits), wuerde fuers erste ausreichen.
Wie gesagt, es geht hier nur um den theoretischen Status der Rechtsmittel, sondern darum, was konkret daraus gemacht wird; und nachdem wir bereits wissen, dass der Lauschangriff missbraucht wird, ist eine Erweiterung desselben ein Skandal.

Sorry fuer OT, aber musste sein.


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