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Geschrieben von Cele am 04.12.2006 um 19:13:

großes Grinsen Legalität des Amoklaufens

Ich berufe mich hierbei auf 15. StGb §32, §33, §34
Notwehr

(Original Texte unten angefügt)

Beispielfall:

Lehrer K. vergiebt zweifelhafte 0 Punkte.
Schüler M. fühlt sich in seiner Ehre bedroht.
Shüler M. gerät, nicht zuletzt durch den allgemeinen Stress (Wir gehen von einem Abiturienten aus) in Panik, überschreitet hierbei die Grenzen der Notwehr und läuft Amok.

Nicht strafbar!

>Gefährdung der Ehre erfordert Notwehr
>Bei Panik ist eine Überschreitung der Grenzen der angemessenen Notwehr nicht strafbar.


§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.



Geschrieben von NineBerry am 04.12.2006 um 19:21:

 

"wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt"

Eben. Was hat das mit Amoklauf zu tun?



Geschrieben von Morris am 04.12.2006 um 19:24:

 

Ist ja auch ein schwerer Satz zwinkert



Geschrieben von Cele am 04.12.2006 um 19:36:

 

>wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

OK soweit ich das verstehe muss abgeschätzt werden, ob eines unserer Grundrechte insoweit gefährdet ist, dass wir eine Gefährdung eines Grundrechtes des Verursachers in Kauf nehmen müssten um unser eigenes zu wahren.

a)
Einschätzen ist SEHR relativ

b)
Ehre und deren Verteidigung auch


>Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Das hier dürfte ja durch §33 zu relativieren sein...

zwinkert



Geschrieben von Chiropterus am 04.12.2006 um 20:10:

 

Absolut schlüssige und n.h.M.u.L. angemessene Argumentation. Geh Munition kaufen zwinkert



Geschrieben von kematef am 04.12.2006 um 20:26:

 

@Cele

wieviel punkte in mathe waren es denn diesmal zwinkert



Geschrieben von inner_conflict am 04.12.2006 um 20:39:

 

Dass die obejektive Beurteilung von fachlichen Leistungen (zumindest haben Schulnoten diesen Anspruch) uU den Tatbestand der Ehrverletzung erfüllen kann, bezweifle ich... zwinkert

Aber schliesslich geht probieren über studieren. In diesem Sinne viel Glück grosses Grinsen

Schreib dann, wie es war Zunge



Geschrieben von Cele am 04.12.2006 um 21:43:

 

@Kematef
Geschichte schriftl.: 9 mündl.: 12-13 (Gewichtung: 40/60)
Mein name ist hasezwinkert

@Rest:
Na dann
ich hab's im i-net public gemacht
hab ausgiebig hinweise gegeben
hab metal platten von früher hinter mir im regal
trage schwarz
spiele ego shooter

ihr wart ja gewarnt zwinkert



Geschrieben von VermissterTraum am 04.12.2006 um 22:30:

 

gibts egtl anstiftung zum amoklauf oder so?
wenn ich jetzt cele bezahl damit sie meine probleme löst...
hmmm...
wie viel würdst du denn pro person verlangen?
vllt ist gerade das die gesetzeslücke im landesgesetz von hessen: die lücke, mit der die in hessen immernoch gültige todesstrafe legitim wäre.

irgendwas krabbelt grad mein bein hoch....
lg,
m.



Geschrieben von Purzel am 04.12.2006 um 23:55:

 

Zitat:
Original von Cele
Na dann
ich hab's im i-net public gemacht
hab ausgiebig hinweise gegeben
hab metal platten von früher hinter mir im regal
trage schwarz
spiele ego shooter


tja fatal error so wird das nix ohne Todesliste ^^

achja und i hab mir sagen lassen wenn da nur ein name draufsteht isses keine liste also sammel mal fein ^^


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