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Geschrieben von alexiel am 29.02.2008 um 17:09:

traurig




Geschrieben von NeuroGrapher am 29.02.2008 um 17:19:

 




Geschrieben von Striga Jawbreaker am 29.02.2008 um 17:44:

 




Geschrieben von Raistlin am 29.02.2008 um 18:37:

 




Geschrieben von lAuS am 29.02.2008 um 18:46:

 




Geschrieben von F-4 am 29.02.2008 um 19:04:

 




Geschrieben von Vinter am 29.02.2008 um 19:38:

 

Un von wegen "Einzelfaelle" - hoer dich mal um, wie viele Abhoeraktionen wegen absoluter Nichtigkeiten stattfinden, bspw Cannabiskonsum (!) in nicht geringen Mengen. Gut, klar, es besteht sicher eine enorme Gefaehrdung des Rechtssstaates durch schwerkriminelle Geistliche und Journalisten, er im Endeffekt wird sicher schon bei Kontakt zu mutmasslichen Schwerverbrechern (Bildung krimineller Vereinigungen oder so) abgehoert werden.



Geschrieben von Raistlin am 29.02.2008 um 20:15:

 




Geschrieben von Chiropterus am 01.03.2008 um 00:21:

 




Geschrieben von Vinter am 01.03.2008 um 08:04:

 

Dort ist sie ja auch klarer geregelt (IMHO - bin kein Jurist), ausserdem findet bei Hausdurchsuchungen so wie so eine Beschlagnehme des Computer statt, ist sie also mit dieser rechtlich gleichgesetzt, verhaelt es sich mit ihr nicht anders als mit einer gewoehnlichen Polizeiaktion. Die Ruecksetzung auf diesen Status habe ich begruesst. Die Anwendung ist wieder eine ganz andere Sache, die liegt nicht beim BVG!

Bei Abhoeraktionen ist die Definition (nach meinem Stand) naemlich derart schwammig, dass ein Vergehen mal eben konstruiert werden kann. Ausserdem sollte die Privatsphaere jener, die von Berufs wegen zu Geheimnissen berechtigt sind, eigentlich hoeher geachtet werden als so ziemlich jedes andere Rechtsgut, den Betreffenden ist ein verantwortlicher Umgang damit IMHO zuzutrauen. Diskussion duerfte sich schwierig gestalten, meine Eltern sind Aerzte - mir wurde das als ein Kernmerkmal der Demokratie gelehrt zwinkert

Und schliesslich und endlich glaube ich kaum, dass Onlinedurchsuchungen bei o.g. Kreisen momentan moeglich sind.

Du wirfst also zwei nicht zusammenhaengende Fragen in einen Topf. Ich bin grundsaetzich gegen den Ueberwachungssstaat, nur geht es sicher momentan zu weit, einen Rueckschritt hinter lange bestehende Rechtslage zu fordern, eine Ruecknahme der juengsten Reformen (und nachdem die Onlinedurchsuchung IMHO auf den Status der Hausdurchsuchung zurueckgestutzt ist, ist sie das bereits), wuerde fuers erste ausreichen.
Wie gesagt, es geht hier nur um den theoretischen Status der Rechtsmittel, sondern darum, was konkret daraus gemacht wird; und nachdem wir bereits wissen, dass der Lauschangriff missbraucht wird, ist eine Erweiterung desselben ein Skandal.

Sorry fuer OT, aber musste sein.


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